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   BGH, 08.11.1994 - 1 StR 588/94   

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https://dejure.org/1994,7634
BGH, 08.11.1994 - 1 StR 588/94 (https://dejure.org/1994,7634)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1994 - 1 StR 588/94 (https://dejure.org/1994,7634)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1994 - 1 StR 588/94 (https://dejure.org/1994,7634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Beischlaf - Anwendung eines Nötigungsmittels - Opfersicht - Kausalzusammenhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - 1 StR 588/94
    Im übrigen kann nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) wiederholt ausgeführter Beischlaf zwischen Verwandten (gegebenenfalls in Tateinheit mit Vergewaltigung oder sexueller Nötigung) nicht mehr als nur eine (fortgesetzte) Tat bewertet werden.
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - 1 StR 588/94
    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Vergewaltigung auch dann vorliegt, wenn der Beischlaf zwar nicht unter den Voraussetzungen des § 177 StGB begonnen wurde, dann aber mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ("umbringen") seine Fortsetzung - möglicherweise auch in einer abgewandelten Form - erzwungen wurde (vgl. BGH GA 1970, 57; NStZ 1991, 431;Beschl. vom 29. Januar 1985 - 4 StR 792/84; ebenso Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 177 Rdn. 3).
  • BGH, 05.03.1992 - 1 StR 716/91

    Drohung - Geschlechtsverkehr - Zufügung erheblicher Schmerzen - Androhung -

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - 1 StR 588/94
    Sollte die Aussage der Nebenklägerin in dem in Rede stehenden Punkt glaubhaft sein, ist bei der Prüfung der Frage, ob eine Drohung für ein dem Bedrohten abgenötigtes Verhalten kausal i.S.d. §§ 177, 178 StGB ist, die Sicht des Opfers zu berücksichtigen (BGHR StGB § 178 Abs. 1 Drohung 1).
  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 792/84

    Unzureichende Erörterung des bedingten oder unbedingten Vergewaltigungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - 1 StR 588/94
    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Vergewaltigung auch dann vorliegt, wenn der Beischlaf zwar nicht unter den Voraussetzungen des § 177 StGB begonnen wurde, dann aber mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ("umbringen") seine Fortsetzung - möglicherweise auch in einer abgewandelten Form - erzwungen wurde (vgl. BGH GA 1970, 57; NStZ 1991, 431;Beschl. vom 29. Januar 1985 - 4 StR 792/84; ebenso Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 177 Rdn. 3).
  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vollendeter Notzucht -

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - 1 StR 588/94
    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Vergewaltigung auch dann vorliegt, wenn der Beischlaf zwar nicht unter den Voraussetzungen des § 177 StGB begonnen wurde, dann aber mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ("umbringen") seine Fortsetzung - möglicherweise auch in einer abgewandelten Form - erzwungen wurde (vgl. BGH GA 1970, 57; NStZ 1991, 431;Beschl. vom 29. Januar 1985 - 4 StR 792/84; ebenso Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 177 Rdn. 3).
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